Kanzlei
Rechtsanwälte Moritz & Opelka
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Rechtsanwälte Moritz & Opelka
Grad der Behinderung
Häufige Fehlerquellen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung durch die zuständigen Versorgungsämter liegen bei einer mangelhaften Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte. Sehr oft wird hier nur ungenügend die notwendige Amtsaufklärung betrieben. So fehlt die persönliche Begutachtung/Anhörung der Antragsteller, sodass leider in vielen Fällen nur nach Aktenlage entschieden wird. Dies ist bereits ein erster Ansatz, um bei der Ablehnung eines Antrags schon im Widerspruchsverfahren den begehrten höheren Grad der Behinderung erfolgreich durchsetzen zu können. Zudem werden die jeweiligen Gesundheitsstörungen nicht umfassend aufgeführt und berücksichtigt. So sollte dann bereits im Widerspruchsverfahren durch die Einholung und Vorlage von Arztberichten das Begehren unterstützt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Unsere Unterstützung bezieht sich selbstverständlich auch auf die Zuerkennung der verschiedenen Merkzeichen
„G“ (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit),
„aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung),
„H“ (Hilflosigkeit), „Bl“ (Blindheit),
„Gl“ (Gehörlosigkeit),
„TBI“ (Taubblindheit),
„B“ (Begleitperson erforderlich),
„1 Kl“ (1. Klasse),
„RF“ (Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung),
„Kriegsbeschädigt“,
„EB“ (entschädigungsberechtigt),
„VB“ (versorgungsberechtigt) und
„T“ (teilnahmeberechtigt am Sonderfahrdienst) entweder einzeln oder in Kumulation.
Kanzlei Berlin
Gern helfen wir auch Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen im:
Lehrerverbeamtung
Urlaubsabgeltung
Bundesarbeitsgericht 09.11.21
Infektionsschutzgesetzes
Kitaplatz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss zum Aktenzeichen - OVG 6 S 36/21 - vom 8. Dezember 2021 den Landrat des Landkreises Teltow-Flemming im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache einen wohnortnahen Betreuungsplatz im Umfang des vom Antragsgegner mit Bescheid vom 6. Juli 2021 festgestellten Bedarfs in einer Tageseinrichtung oder einer Kindestagespflege nachzuweisen.
Vergabe von Sonderschulplätzen
weitere Informationen hier
OVG Berlin-Brandenburg
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Land Berlin in einem von uns geführten Beschwerdeverfahren am 09.03.2021 um eine Zusicherung gebeten, dass der schwer vorerkrankte Antragsteller vorrangig bei der Corona-Schutzimpfung berücksichtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund schließen wir nicht aus, dass sich die bisherige Rechtsprechung bei der bislang bestehenden Impfrangfolge möglicherweise zugunsten von schwer erkranken Personen ändert.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Eilanträge an das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der im Zuge des angeordneten Teil-Lockdowns geänderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und den dortigen Verboten für die Ausübung insbesondere des Gaststättengewerbes und weiterer Gewerbe wie z. B. Fitness-Einrichtungen usw. bieten derzeit im Einzelfall mögliche Erfolgsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund des Erlasses der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den AZ.: VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20. Sofern hier Beratungsbedarf oder der Wunsch auf Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin besteht, konktaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
Beamtenbesoldung
Weitere Informationen hier
Feuerwehrmann
Bekommt für 2001 bis 2004 Überstunden zugesprochen
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Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Schulrecht
Hochschulrecht
ADRESSE
10179 Berlin Mitte
(am Alexanderplatz)
Kontakt
Fon RA Moritz: (030) 30 87 24 96
Mail: info@anwalt-moritz.de
Fon RA Opelka: (030) 30 87 25 00
Mail: info@anwalt-opelka.de