Vergabe von Sonderschulplätzen
In einem aktuellen Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
In dem von uns aktuell geführten Verfahren bekam der Antragsteller (Kind) seitens der Senatsverwaltung 3 Förderschwerpunkte zuerkannt. Damit haben die Eltern die Möglichkeit, den Wunsch auf Wechsel an eine Sonderschule zu äußern. Dennoch, so lapidar die Bildungsverwaltung, sei die Kapazität erschöpft. Nähere Vergabekriterien ließen sich auch nicht im Rahmen einer Akteneinsicht ergründen. Im Ergebnis bedurfte es dann einer richterlichen Aufklärung im Rahmen eines Erörterungstermins. Die zuständigen Vertreter der Bildungsverwaltung vermochten jedoch konkrete Vergabekriterien nicht zu benennen. Es bleibt diffus, so dass sich Widerspruch und Eilrechtsschutz im Falle einer ablehnenden Entscheidung wohl voraussichtlich noch einige Zeit lohnen.