Gesetzliche Krankenversicherung
Bei diesen Einstellungsverfügungen handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Hiergegen sollte mittels Widerspruch/Anfechtungsklage vorgegangen werden, weil die Erfolgsaussichten nach unserer Erfahrung durchaus gegeben sind. Zum einen beruft sich der medizinische Dienst in vielen Fällen lediglich auf den Verwaltungsvorgang, ohne aber den Einzelfall genau zu untersuchen. Zum anderen vertrauen die gesetzlichen Krankenversicherer darauf, dass sich der Versicherungsnehmer nicht zur Wehr setzt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in solchen Fällen zunächst aufschiebende Wirkung, so dass das Krankengeld fortgezahlt werden muss. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Sozialgerichte in solchen Fällen sehr versicherungsnehmerfreundlich urteilen. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, dann setzen Sie sich über unser Sekretariat mit uns in Verbindung. Rechtsschutzversicherer übernehmen in der Regel in diesen sozialrechtlichen Angelegenheiten die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder auch einer anwaltlichen Vertretung. Im Falle eines Obsiegens erhalten wir unsere Kosten von den Krankenversicherern zurückerstattet.
Weitere Schwerpunkte bei Rechtsstreitigkeiten mit den gesetzlichen Krankenkassen bilden die Themen Versicherungspflicht, Ende des Versicherungsverhältnisses sowie Übernahme der Kosten von Heilbehandlungen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Bewilligung von Kuren. Auch hier übernehmen Rechtsschutzversicherungen in aller Regel die Anwaltskosten; ggf. können Verfahren an den Sozialgerichten im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe geführt werden.