Hochschulrecht / Schulrecht
Die Anwaltssozietät Moritz Opelka Uhlig vertritt Abiturienten, Studienbewerber und Studenten - auch bundesweit - in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Zulassungsverfahren zu Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen. Im Wesentlichen beschränken sich unsere Tätigkeiten auf die so genannte Studienplatzklage, das Prüfungsrecht und auch dem Zugang zum Masterstudium.
Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich damit auf
- Bewerbungsfragen,
- dem darauf folgenden Auswahlverfahren,
- dem Studium selbst (Zugang zu Lehrveranstaltungen)
- der Erörterung des Rechtsschutzes gegen eine Exmatrikulation (Exmatrikulationsgrund).
Studienplatzklage
Sofern Sie eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, Ihnen aber der gewünschte Studienplatz von der Universität abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunschstudiengang einzuklagen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt Herr Rechtanwalt Moritz Studienbewerber, die ihren Studienplatz neben dem üblichen Studienplatzvergabeverfahren über das zuständige Verwaltungsgericht einklagen wollen. Hierzu muss regelmäßig ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Man unterscheidet bei diesem Klage- und Antragsverfahren zwischen dem so genannten innerkapazitären Rechtsstreit und dem außerkapazitären Rechtsstreit. Am aussichtsreichsten und kostengünstigsten sind die Verfahren, die sich lediglich auf den so genannten außerkapazitären Rechtsstreit beschränken. Mit diesem Antrag wird anwaltlich gegenüber dem Verwaltungsgericht vorgetragen, dass die Kapazität der Hochschule im begehrten Studiengang noch nicht erschöpft ist. In der Vergangenheit haben wir die Erfahrung machen können, dass die Universitäten die Kapazität ihrer jeweiligen Studiengänge nicht voll ausschöpfen, so dass ein darauf gerichteter Antrag im einsweiligen Rechtsschutz erfolgreich sein musste.
Sobald der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz am Verwaltungsgericht innerhalb der hier zu beachtenden Frist gestellt wurde, neigen einige Universitäten bereits dazu, einen Vergleich anzubieten. Dies hängt aber auch davon ab, wie hoch die Anzahl der abgelehnten Bewerber für den gewünschten Studiengang ist und wie viele von ihnen eine Studienplatzklage anstrengen. Fairerweise muss hier aber auch erwähnt werden, dass sich die Universitäten auf die Kapazitätsberechnungen der jeweiligen Verwaltungsgerichte - jedenfalls in in den begehrten Studiengängen- eingestellt haben und insoweit die Erfolgsaussichten der Studienplatzklagen naturgemäß schrumpfen. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. So kann beispielsweise vermieden werden, dass eine Studienplatzklage schon deshalb scheitert, weil der Antrag auf Zuerkennung eines Studienplatzes außerhalb der festgelegten Kapazität vorab nicht fristgemäß von den Bewerbern gestellt wurde.
Die Kosten der Studienplatzklage werden von den jeweiligen Rechtsschutzversicherern, soweit diese in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind, übernommen. Soweit Sie über eine solche Rechtsschutzversicherung verfügen, ist auch in Erwägung zu ziehen, ob parallel mehrere Studienplatzklagen eingereicht werden sollen. Die Höchstgrenze hierfür ist je nach Versicherer unterschiedlich. Aus unserer Erfahrung wissen wir aber, dass bei den meisten Rechtsschutzversicherern zwischen 3 und 5 Studienplatzklagen übernommen werden. Allerdings müssen Sie nach diesen Verfahren damit rechnen, dass das Versicherungsverhältnis gekündigt werden kann.
Bei weiteren Fragen zur Studienplatzklage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) telefonisch oder für einen persönlichen Beratungstermin zur Verfügung.
|